Was bedeutet D-Arzt / Durchgangsarzt?
Als
Arzt mit speziellen unfallmedizinischen Kenntnissen ist der
Durchgangsarzt im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherungen und
Berufsgenossenschaften für die Behandlung von

Arbeitsunfällen (Unfälle auf der Arbeit)

Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg zur Arbeit ) sowie

Schulunfällen (Unfälle in der Schule und in
Kindereinrichtungen)
zuständig. Der D-Arzt steuert und koordiniert das gesamte Heilverfahren
von der Erstversorgung über die Rehabilitation bis hin zur Festlegung
von Entschädigungsleistungen und Kontakten zu behandelnden Fachärzten,
Unfallkliniken, Rehabilitationseinrichtungen und der zuständigen
Unfallversicherungen.
Sprechzeiten:
Montags, Dienstags,
Donnerstag, Freitags
8:00 - 12:00 Uhr
Montags
14:00 - 16:00 Uhr
Dienstags, Donnerstags
14:00 - 18:00 Uhr
Mittwochs, Samstags
nach Vereinbarung